Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit einer Förderung durch zusätzliche Tilgungszuschüsse der KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien, Programmteil Premium (Marktanreizprogramm).
Die Änderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Für Förderanträge, die vor Inkrafttreten dieser Änderungsrichtlinie gestellt wurden, gilt die letzte Fassung der geänderten Richtlinie, auch wenn die Entscheidung über den Antrag erst nach Inkrafttreten dieser Richtlinie erfolgt. GLR
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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